Unabhängiges Informationsangebot · Stand 6. Oktober 2026 · Keine Rechtsberatung
Einordnung statt Vorurteil

Prostitution in Deutschland

Freiwillige Prostitution durch Erwachsene ist in Deutschland grundsätzlich zulässig. Gleichzeitig gelten besondere Schutz-, Anmelde- und Betriebsvorschriften.

Rechtslage verstehen
Grundlagen

Was „legal“ wirklich bedeutet

Das Prostitutionsgesetz von 2002 regelte die zivilrechtliche Stellung sexueller Dienstleistungen neu. Seit 1. Juli 2017 ergänzt das Prostituiertenschutzgesetz bundesweit unter anderem Anmeldepflichten, gesundheitliche Beratung, Erlaubnispflichten für Betriebe, Mindestanforderungen und die Kondompflicht. Städte und Länder können zusätzlich Sperrgebiete und örtliche Regeln festlegen.

Freiwilligkeit

Zulässig ist ausschließlich freiwillige Sexarbeit durch Erwachsene. Zwang, Ausbeutung und Menschenhandel sind Straftaten.

Selbstbestimmung

Art und Umfang einer sexuellen Dienstleistung dürfen nicht gegen den Willen der Person vorgeschrieben werden.

Regulierung

Wer ein Prostitutionsgewerbe betreibt, benötigt grundsätzlich eine behördliche Erlaubnis und muss zahlreiche Schutzpflichten erfüllen.

Recht und Pflichten

Die wichtigsten Regeln im Überblick

Anmeldung

Sexarbeitende müssen ihre Tätigkeit persönlich bei der zuständigen Behörde anmelden. Vorher ist eine gesundheitliche Beratung vorgeschrieben; auf Wunsch kann eine Aliasbescheinigung ausgestellt werden.

Gesundheit und Schutz

Das Gesetz schreibt regelmäßige gesundheitliche Beratung und beim Geschlechtsverkehr die Verwendung von Kondomen vor. Beratung ist nicht dasselbe wie eine medizinische Untersuchung.

Betriebserlaubnis

Laufhäuser, Bordelle, Agenturen und andere Prostitutionsgewerbe fallen grundsätzlich unter die Erlaubnispflicht des § 12 ProstSchG.

Werbung

Werbung darf insbesondere keinen ungeschützten Geschlechtsverkehr oder Praktiken mit erhöhtem Risiko für Schwangerschaft beziehungsweise Infektionen anpreisen.

Steuern

Einkünfte aus selbstständiger oder abhängiger Tätigkeit können steuer- und sozialversicherungsrechtliche Pflichten auslösen. Zuständig sind Finanzämter und Beratungsstellen.

Lokale Regeln

Sperrgebietsverordnungen unterscheiden sich regional. Eine Tätigkeit kann daher an einem Ort erlaubt und wenige Straßen weiter untersagt sein.

Vielfältige Arbeitsorte

Formen der Sexarbeit

Laufhaus

Selbstständig arbeitende Personen mieten Zimmer. Gäste bewegen sich durch das Haus, lernen Anbieterinnen oder Anbieter unverbindlich kennen und vereinbaren Leistungen direkt.

Bordellbetrieb

Der Begriff umfasst unterschiedliche Konzepte – vom kleinen Haus bis zum größeren Club. Für den Betrieb gelten Erlaubnis- und Schutzvorschriften.

Escort

Vermittlung von Begleitung an wechselnde Orte. Ob und welche sexuellen Dienstleistungen angeboten werden, entscheidet ausschließlich die anbietende Person.

Studio

Einzelne oder mehrere selbstständige Personen arbeiten in dafür vorgesehenen Räumen, häufig mit Terminvereinbarung.

Straßenprostitution

Sie ist besonders stark von örtlichen Sperrgebiets- und Zeitregelungen abhängig und nicht überall zulässig.

Online-Angebote

Websites und Anzeigenportale dienen der Information oder Kontaktaufnahme. Auch dort gelten Jugend-, Datenschutz-, Werbe- und Strafrecht.

Sicherheit und Respekt

Grundsätze für alle Beteiligten

  • Ein Nein gilt jederzeit – auch nach einer vorherigen Vereinbarung.
  • Preise, Dauer und Grenzen werden vorab klar besprochen.
  • Keine heimlichen Fotos, Aufnahmen oder Veröffentlichung persönlicher Daten.
  • Keine Angebote von oder Kontakte zu Minderjährigen.
  • Bei Verdacht auf Zwang oder akute Gefahr: Polizei über 110 verständigen.

Hilfe ist vertraulich möglich

Kommunale Gesundheitsämter, spezialisierte Beratungsstellen und Hilfetelefone bieten vertrauliche Unterstützung. In Frankfurt informiert die Stadt über Beratung, Gesundheitsversorgung und das Prostituiertenschutzgesetz.

Hilfen der Stadt Frankfurt

Nachprüfbar

Offizielle Grundlagen und Quellen

  1. Prostituiertenschutzgesetz – Gesetze im Internet
  2. Prostitutionsgesetz – Gesetze im Internet
  3. § 32 ProstSchG: Kondompflicht und Werbeverbote
  4. Prostituiertenschutzgesetz – Stadt Frankfurt

Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Gesundheitsberatung.

Frankfurt: Geschichte und Gegenwart

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